Unterricht

Wochenstundentafel Jahrgangsstufen 1 bis 6

Fächer/Lernbereiche
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
Stufe 4
Stufe 5
Stufe 6
Deutsch
6
7
5
5
5
5
Sachunterricht
3
4
Mathematik
4
4
4
4
5
5
Musik/Kunst a)
3
3
3
3
3
3
Sport
3
3
3
3
3
3
Wirtschaft-Arbeit-Technik
2
2
Lernbereich Naturwissenschaften
(Biologie, Chemie, Physik)
3
3
Lernbereich Gesellschaftswissenschaften
(Geografie, Geschichte, Politische Bildung)
3
3
Sonderpädagogische Maßnahmen / Förderunterricht
3
3
3
3
2
2
Lebensgestaltung-Ethik-Religionskunde
1
1
Schwerpunktunterricht
1
2
2
2
2
 
Insgesamt
 
19
 
21
 
23
 
24
 
29
 
29

 

Wochenstundentafel Jahrgangsstufen 7 bis 10

Fächer/Lernbereiche
Stufe 7
Stufe 8
Stufe 9
Stufe 10
Lernbereich Allgemeine Grundlagen b) c)
(Deutsch, Mathematik, Fremdsprache)
12
12
12
12
Musik, Bildende Kunst d)
2
2
2
2
Sport
3
3
3
3
Lernbereich Lebenswelt- und Berufsorientierung e)
Naturwissenschaften
(Biologie, Chemie, Physik)
Gesellschaftswissenschaften
(Geografie, Geschichte, Politische Bildung)
Wirtschaft-Arbeit-Technik
11
11
13
13
Lebensgestaltung-Ethik-Religiongskunde
2
2
1
1
Fremdsprachenunterricht für Schülerinnen und Schüler
gemäß § 15 Abs. 4 c)
2
2
 
Insgesamt
 
30 (32)
 
30 (32)
 
31
 
31

 

  1. ) Der Unterricht kann fachübergreifend erteilt werden.
  2. ) Der Unterricht soll der individuellen Lernausgangslage Rechnung tragen und sich an den Standards am Ende der Jahrgangsstufe 8 oder 10 orientieren. Für die Aufteilung der Wochenstunden wird folgender Rahmen als Orientierung gegeben: Deutsch und Mathematik können mit 4 bis 5 Wochenstunden, die Fremdsprache mit 2 bis 4 Wochenstunden unterrichtet werden. Über die Aufteilung der Wochenstunden entscheidet die Klassenkonferenz.
  3. ) Schülerinnen und Schüler gemäß § 15 Abs. 4 erhalten in den Jahrgangsstufen 7 und 8 insgesamt 8 Wochenstunden Fremdsprachenunterricht. Dieser kann innerhalb des für den Lernbereich Allgemeine Grundlagen ausgewiesenen Stundenrahmens oder durch zusätzlichen Unterricht in Höhe von bis zu 2 Wochenstunden je Jahrgangsstufe im Rahmen der sächlichen und personellen Voraussetzungen erfolgen. Die Entscheidung trifft die Konferenz der Lehrkräfte.
  4. ) Die Schülerinnen und Schüler können zwischen den Fächern Musik und Bildende Kunst wählen (Wahlpflichtfach).
  5. ) Der Unterricht wird projekt- und handlungsorientiert durchgeführt. In den Jahrgangsstufen 7 und 8 können als Orientierungswerte für Naturwissenschaften 3 Stunden, für Gesellschaftswissenschaften 3 Stunden und für Wirtschaft-Arbeit-Technik (W-A-T) 5 Stunden genommen werden. In den Jahrgangsstufen 9 und 10 können als Orientierungswerte für Naturwissenschaften 3 Stunden, für Gesellschaftswissenschaften 3 Stunden und für W-A-T 7 Stunden genommen werden. In den Jahrgangsstufen 9 und 10 können die Unterrichtsinhalte auch im Rahmen von Schülerfirmen umgesetzt werden.