Hausordnung

Schulregeln

Unser Schulleben ist geprägt von:

Würde

Ich achte alle Menschen, die an unserer Schule lernen und arbeiten.
Ich verletze niemanden, weder mit Worten noch mit Taten.

Respekt und Toleranz

Ich respektiere jeden, auch wenn er anders ist als ich.
Ich respektiere die Meinungen anderer.
Ich äußere meine Meinung angemessen und sachlich.

Rücksicht

Ich muss auf alle in der Gemeinschaft der Schule Rücksicht nehmen.
Ich arbeite und bewege mich leise, langsam und ruhig.

Gewaltlosigkeit

Ich löse Konflikte gewaltfrei.
Ich nehme Kritik an und akzeptiere, dass Gewalt keine Lösung ist.

Umgangsformen

Ich bin immer pünktlich, höflich und hilfsbereit.
Ich grüße stets alle freundlich.
Ich behandle andere so, wie ich selber behandelt werden möchte.

Ehrlichkeit

Ich bin ehrlich zu meinen Mitmenschen und zu mir selbst.

Ich übernehme Verantwortung für mein Verhalten!

Wohlfühlregeln

für den Schulhof während der Hofpausen

  • Wir gehen respektvoll und freundlich miteinander um.
  • Wir helfen Kindern, denen es nicht gut geht.
  • Wir hören auf die Pausenaufsicht.
  • Wir beachten die Stopp-Regel.
  • Wir gehen Kindern, die Streit suchen, aus dem Weg.
  • Wir wechseln uns an den Spielgeräten auf dem Schulhof ab.
  • Wir benutzen die Drehkarussells ordentlich.

Unterrichts- und Pausenzeiten

Öffnung des Schultores: 7:30 Uhr

Vorklingeln: 7:55 Uhr
I. Block: 8:00 - 9:35 Uhr
1. Stunde: 8:00 - 8:45 Uhr
2. Stunde: 8:50 - 9:35 Uhr

Hofpause: 9:35 - 9:50 Uhr

Vorklingeln: 9:50 Uhr
II. Block: 9:55 - 11:30 Uhr
3. Stunde: 9:55 - 10:40 Uhr
4. Stunde: 10:45 - 11:30 Uhr

Hofpause: 11:30 - 12:00 Uhr

Vorklingeln: 12:00 Uhr
III. Block: 12:05 - 13:40 Uhr
5. Stunde: 12:05 - 12:50 Uhr
6. Stunde: 12:55 - 13:40 Uhr

IV. Block: 13.45 - 15:15 Uhr
7. Stunde: 13:45 - 14:30 Uhr
8. Stunde: 14:30 - 15:15 Uhr

Stunden- und Pausenordnung

An unserer Schule wird Blockunterricht durchgeführt. Es klingelt nur zu den großen Pausen, die Hofpausen sind. Die kleinen Pausen gestalten die Klassen- bzw. Fachlehrer individuell oder sie werden für den Klassenraum- und Fachlehrerwechsel genutzt.

Ankunft der Schüler

10 Minuten vor Unterrichtsbeginn sollen die Schüler auf dem Schulhof sein.

Frühaufsicht

Die Frühaufsicht wird ab 7.30 Uhr gewährleistet.
Das Schultor wird um diese Zeit von der Frühaufsicht aufgeschlossen.
Bei extremen Witterungsverhältnissen gilt:

  • Die Schüler sammeln sich bis zum Vorklingeln im Foyer und im Speiseraum. Um 7:55 Uhr werden die Schüler durch die Lehrkräfte von dort abgeholt.

Mit dem Vorklingeln um 07.55 Uhr werden alle Schüler vom Stellplatz der Klasse von der Lehrkraft abgeholt.

Die Schuleingänge werden wie folgt benutzt:

Haupteingang (Tür 1):
Klassenräume 1.10, 1.11, 1.14, 1.24, 1.25, 2.11, 2.12, 2.17, 2.18, 2.19, 2.20, 2.21, 2.22.,2.23, 2.24

Giebeltür (Tür 4):
Klassenräume 2.03, 2.06, 2.07, 2.08, 2.09, 2.10

Aulaeingang (Tür 2):
Gäste und an der Schule Tätige

Horteingang (Tür 3):
Hortkinder, Hortpersonal, Lehrpersonal der Schule, Eltern/Erziehungsberechtigte der Hortkinder zum Bringen und Abholen

Verhalten beim Betreten der Klassen- und Fachräume

Die Klassen- und Fachunterrichtsräume werden nur in Begleitung der Lehrkräfte betreten.

Beim Betreten der Klassen- bzw. Fachräume werden Kopfbedeckungen abgenommen, ausgenommen sind religiöse Gründe von Schülern.

Verhalten in den Klassen- und Fachräumen

In den Unterrichtsräumen bereiten sich die Schüler auf den Unterricht vor, so dass sie mit dem Klingelzeichen zum Lernen bereit sind.

Ist bis 5 Minuten nach dem Unterrichtsbeginn keine Lehrkraft in der Klasse, so meldet sich der Klassensprecher im Sekretariat.

Bei Fachlehrerwechsel in den kleinen Pausen verhält sich die Klasse ruhig im Klassenraum und wartet auf die nachfolgende Lehrkraft.

Bei Raumwechsel gehen die Klassen auf dem kürzesten Weg zu ihrem neuen Unterrichtsraum.

Die Schüler sollen den Klassen- bzw. Fachraum nur verlassen, wenn ein notwendiger Grund vorhanden ist.

Die Schüler werden angehalten, die Toiletten in den Pausen aufzusuchen.

Nach Unterrichts- und Hortschluss werden die Stühle hochgestellt, die Fenster geschlossen und die Räume in einem ordentlichen Zustand verlassen.

Pausenregelung

In den großen Pausen begeben sich alle Schüler auf den Pausenhof. Die Schüler der Klasse 10 haben die Möglichkeit mit der „Berechtigungskarte“ das Schulgelände zu verlassen.

Frühstück:
Klassen 1 bis 6 individuell im Klassenraum
Klassen 7 bis 10 08:00 bis 08:10 Uhr im Klassenraum

Mittagessen:
Klassen 6 bis 10 11:30 bis 11:45 Uhr im Speiseraum
Klassen 1 bis 5 11:45 bis 12:00 Uhr im Speiseraum

Bei extremen Witterungsverhältnissen gilt:

Die Schüler verbleiben in den Hofpausen in ihren Klassenräumen. Klassen, die vorher Unterricht in den Fachräumen hatten, gehen in die Klassenräume. Die Aufsichtspflicht wird durch alle Lehrkräfte gewährleistet. Jede Lehrkraft beaufsichtigt die Klasse, in der er nachfolgend unterrichtet. Die Türen der Klassenräume sind geöffnet.

Das Verlassen des Schul- und Hortgeländes ist ohne Erlaubnis nicht gestattet.

Aufenthalt auf Balkonen

Der Aufenthalt von Schülern auf den Balkonen ist nicht gestattet.

Benutzung Personenaufzug

Die Benutzung des Personenaufzuges erfolgt nur durch berechtigte Personen.

Benutzung von Fahrrädern, Rollern etc. auf dem Schulgelände

Um andere Schüler nicht zu gefährden, ist das Fahren mit Fahrrädern und sonstigen fahrbaren Sport- und Spielgeräten auf dem Schulgelände nicht erlaubt. Die Mitnahme in das Schulgebäude ist nicht gestattet. Die Fahrräder werden auf dem Schulgelände in den vorgesehenen Fahrradständern abgestellt. Jeder Schüler sichert sein Fahrrad selbst. Für Diebstahl wird keine Haftung übernommen.

Benutzung von Bällen

Das Spielen mit Bällen ist auf dem Schulgelände nur mit schuleigenen Soft- und Gummibällen erlaubt. Das Mitbringen und die Benutzung von Bällen jeglicher Art (besonders Lederbälle) ist untersagt.

Schäden am Schuleigentum

Schüler, die vorsätzlich Schäden am Schuleigentum verursachen, werden materiell zur Verantwortung gezogen. Mutwillige Beschmutzungen sind durch den Verursacher zu beseitigen.

Umgang mit Geld- und Wertsachen

Geld - und Wertsachen gehören nicht in die Mappe. Die Schule übernimmt für Geld- und Wertsachen keine Haftung.

Umgang mit Genussmitteln

Das Rauchen und das Trinken von Alkohol, koffeinhaltigen Getränken sowie die Einnahme von Drogen jeglicher Art sind für Schüler im Schulhaus und auf dem Schulgelände untersagt. Aus Sicherheitsgründen werden die Eingangsbereiche Tor 1 und Tor 2 zur rauchfreien Zone erklärt.

Benutzung von Handys und anderen elektronischen Geräten

Unseren Schülern ist die Benutzung von Handys und anderen elektronischen Geräten, die nicht zum Unterricht gehören, während des Unterrichts und auf Unterrichtswegen untersagt, können aber mit Erlaubnis des Lehrers zu Unterrichtszwecken und in Ausnahmefällen benutzt werden. Die Nutzung des schuleigenen Wlan-Netzes wird über die Zugangsbeschränkungen (Passwörter) für Schüler, Lehrer und Gäste geregelt und dient hauptsächlich der Unterstützung von Lehr- und Lernmethoden.

Nutzung von Musik- und Lautsprecherboxen

Die Nutzung von Musik- und Lautsprecherboxen ist vor dem Schultor, auf dem Schulgelände, im Schulgebäude und bei schulischen Veranstaltungen nur mit Kopfhörern erlaubt.

Maßnahmen bei Regelverletzung:

  • Abnahme der Boxen durch Lehrkraft oder/und Schulleitung
  • am Ende des Tages erhält der Schüler die Boxen zurück bzw. Eltern/Erziehungsberechtigte holen die Boxen ab
  • Suspendierung des Schülers bei Verweigerung der Abgabe der Boxen (Kl. 7 bis 10)
  • Abholung des Schülers durch Eltern bei Verweigerung der Abgabe der Boxen (Kl. 1 bis 6)

Waffenverbot in der Schule

Es ist grundsätzlich untersagt, Waffen bei sich zu führen.
Dies gilt für alle:

  • dem Waffengesetz unterliegenden Waffen
  • auch erlaubnisfrei zu erwerbenden Waffen
  • waffenähnliche o.a. gefährliche Gegenstände
  • genaue Nachbildungen von Schusswaffen

Kontrollen auf Waffenbesitz in der Schule
Bei begründetem und konkretem Verdacht werden Kontrollen (außer Durchsuchungen am Körper) von mindestens 2 Lehrkräften durchgeführt. In besonderen Gefahrenlagen und bei Verweigerung durch Schüler wird grundsätzlich die Polizei angefordert.

Wegnahme von Waffen:
Die Wegnahme von Waffen oder anderen gefährlichen Gegenständen ist nur dann durchzuführen, wenn eine Gefährdung von Personen ausgeschlossen werden kann.

Waffen im Sinne des Waffengesetzes sind der Polizei zu übergeben.
Die Eltern/Erziehungsberechtigten werden unverzüglich benachrichtigt.

Tragen von gewaltverherrlichender Symbolik und Stahlkappenschuhen/Springerstiefeln etc.

Das Tragen von gewaltverherrlichender Symbolik ist in unserer Schule nicht erwünscht.
Das Tragen von Stahlkappenschuhen und Springerstiefeln ist an unserer Schule untersagt.

Bei Nichteinhaltung werden folgende Maßnahmen wirksam:

Schüler der Klassen 1 bis 6

  • sofortige telefonische Information der Eltern/Erziehungsberechtigten mit der Bitte andere Schuhe und / oder Kleidung zur Schule zu bringen
  • beim Nichterreichen der Eltern/Erziehungsberechtigten sofort Tausch mit Sportsachen und/oder Turnschuhen sowie schriftliche Information an Eltern bzw. Erziehungsberechtigte
  • Klärungsgespräch mit Eltern/Erziehungsberechtigte

Schüler der Klassen 7 bis 10

  • nach Hause schicken und Tausch vornehmen/Schuhe wechseln lassen
  • telefonische oder schriftliche Information an die Eltern/Erziehungsberechtigten
  • Klärungsgespräch mit Schülern/Eltern bzw. Erziehungsberechtigte

Anwendung von Gewalt - Ordnungsmaßnahme: Ausschluss vom Unterricht

Wenn es an unserer Schule zwischen Schülern auf dem Schulgelände, im Schulgebäude und auf den Schulwegen durch Anwendung von Gewalt zu Körperverletzungen kommt, setzt immer nach Klärung des Sachverhaltes für den entsprechenden Schüler (Täter) ein zeitweises Schulverbot (Ausschluss vom Unterricht) ein.

Sekretariat

Schulfremde Personen melden sich im Sekretariat. Das Sekretariat ist für die Klärung von Schülerangelegenheiten in den großen Pausen zu nutzen.

Ist ein Schüler krank, muss dieser am 1. Tag telefonisch bis 8:00 Uhr im Sekretariat der Schule durch die Eltern/Erziehungsberechtigten entschuldigt werden. Eltern/Erziehungsberechtigte haben die Möglichkeit, ihr Kind 3 Tage im Monat ohne ärztliches Attest (ein Entschuldigungszettel ist ausreichend) vom Unterricht zu befreien. Ab dem 4. Tag ist die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung in der Schule erforderlich.

Schulsozialarbeit

Die Schüler haben die Möglichkeit mit unseren Schulsozialarbeiterinnen Kontakt aufzunehmen und Gespräche zu führen. Als Gesprächspartner stehen sie ebenfalls Eltern/Erziehungsberechtigten und Lehrkräften zur Verfügung.

Schulstation

Die Schüler der Klassenstufen 5/6 die auf ihre Linienbusse warten, haben die Möglichkeit, die Schulstation zu benutzen sowie die Schüler des Schülerspezialverkehrs.

Heilpädagogischer Hort:

Schüler aus den Klassenstufen 1 bis 4 unserer Schule haben die Möglichkeit den Hort zu besuchen. Dieser befindet sich im Schulgebäude unserer Schule. Schüler der Klassen 1 bis 4, die den Hort besuchen, dürfen Wege zwischen Hort- und Schulgelände selbstständig zurücklegen.



Die Hausordnung wurde durch die Mitglieder der Schulkonferenz am 04.07.2022 beschlossen.